Wie wird die WM vergeben?

Die Entscheidung über den Austragungsort der Fußball-Weltmeisterschaft trifft das Exekutiv-Komitee der FIFA. Sollte Stimmengleichheit vorliegen, zählt dabei das Votum des FIFA-Präsidenten doppelt. Das Verfahren bzw. die Leitlinien der WM-Vergabe haben sich in den letzten Jahren stark verändert.

Während seit 1958 alle Endrunden-Turniere immer abwechselnd in Europa und einem anderen Kontinent stattfanden, so beschloss die die FIFA im Jahr 2000 ein ‚Rotationsverfahren‘, nach dem die Weltmeisterschaften im regelmäßigen Wechsel zwischen den sechs Kontinentalverbänden (Europa: UEFA, Südamerika: CONMEBOL, Nord-, Mittelamerika und Karibik: CONCACAF, Afrika: CAF, Asien: AFC, Ozeanien: OFC) vergeben werden. Damit wollte man, laut Aussage von FIFA-Präsident Joseph Blatter, sicherstellen, dass die WM 2010 von einem afrikanischen Land ausgerichtet wird.

Am 29. Oktober 2007 gab das Exekutivkomitee der Fifa bekannt, dass ab 2018 das Rotationsverfahren für die WM wieder abgeschafft wird. Der Beschluss wurde einstimmig gefasst. Hintergrund dieser Entscheidung war einerseits, dass die Anzahl potentieller Ausrichterländer in Afrika, Ozeanien, Nordamerika und auch Südamerika wesentlich geringer ist als in Europa. So hatte sich für die Weltmeisterschaft 2014 aus dem für dieses Turnier vorgesehenen südamerikanischen Verband CONMEBOL nur Brasilien als Ausrichter beworben. Diese Situation wolle man, laut Blatter, künftig vermeiden. Andererseits hätte die strikte Anwendung des Verfahrens zur Folge gehabt, dass Europa – das seit 1958 alle acht Jahre die WM ausrichtete – nur alle 24 Jahre Fußball-Weltmeisterschaften hätte austragen dürfen.

Nun können sich Verbände aus mehreren Kontinentalverbänden um die WM 2018 bewerben – einzige Einschränkung ist, dass Kontinentalverbände, in denen die letzten beiden Endrunden stattgefunden haben, ausgeschlossen sind. Demnach kann sowohl der Afrikanische Fußballverband (AFC), als auch der Südamerikanische Fußballverband (CONMEBOL) keinen Bewerber ins Rennen schicken.

Der Exekutiv-Ausschuss der FIFA traf am 19. Dezember 2008 in Tokio die Entscheidung, die nächsten beiden Endrunden – die WM 2018 und die WM 2022 – gleichzeitig zu vergeben. Für die beiden Weltmeisterschaften stehen die Bewerber förmlich Schlange: Belgien/Niederlande, Indonesien, England, Spanien/Portugal, Russland, Australien, Japan, die USA, Katar und Südkorea (die letzten beiden für die WM 2022) haben bereits ihr Interesse bekundet.

Für die Vergabe der Fußball-WM 2014 galten die gleichen Kriterien wie für die Fußball-Weltmeisterschaft 2006. Die Anforderungen der FIFA an ein Bewerberland sind immer sehr hoch und werden von einer Inspektorengruppe regelmäßig kontrolliert.

Wichtige Kriterien für die Vergabe sind beispielsweise die WM-Tauglichkeit der Stadien, die Verkehrsanbindungen (ausreichende Anzahl an Flughäfen), gute Bedingungen für die Medien (schließt Telekommunikation ein), die Sicherheit für Sportler, Funktionäre und Zuschauer, die medizinische Versorgung und die Hotelsituation. So fordert die FIFA z.B. für die WM 2014 55.000 Hotelzimmer. Grundlage ist neben dem Bewerbungsdossier das Einreichen einer Garantieerklärung der jeweiligen Landesregierung beim Weltfußballverband in Zürich.